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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06   

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https://dejure.org/2007,113073
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06 (https://dejure.org/2007,113073)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.02.2007 - L 2 R 216/06 (https://dejure.org/2007,113073)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - L 2 R 216/06 (https://dejure.org/2007,113073)
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  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der in zumutbarer Entfernung liegt oder mit einem vorhandenen Kfz erreichbar ist oder wenn ihm ein entsprechender Arbeitsplatz angeboten wird (vgl. BSGE 80, 24, 35; Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R -).
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Versicherte einen Arbeitsplatz innehat, der in zumutbarer Entfernung liegt oder mit einem vorhandenen Kfz erreichbar ist oder wenn ihm ein entsprechender Arbeitsplatz angeboten wird (vgl. BSGE 80, 24, 35; Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R -).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06
    In diesem Falle kann nämlich nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die an sich noch mögliche Vollzeittätigkeit eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist (vgl. BSG, in NZS 1998, 129 mwN).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 2 R 216/06
    Darunter fallen allerdings nicht die "üblichen" Leistungseinschränkungen wie z.B. der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder Sitzen erfordern, im Akkord verrichtet werden oder besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- und Konzentrationsvermögen erfordern (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117).
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